Halonfreie Feuerlöscher bis Ende 2025: Was Betreiber jetzt wissen müssen – und wie EAC² unterstützt
24. November 2025
Die Zeit läuft: Bis zum 31. Dezember 2025 müssen in der EU alle tragbaren, halonhaltigen Feuerlöscher in Kabine und Cockpit durch halonfreie Alternativen ersetzt werden.
Grundlage ist die neue EU-Ozon-Verordnung (EU) 2024/590, mit der der Einsatz ozonschädlicher Stoffe – darunter Halon – schrittweise beendet wird.
Gemeinsam mit der Europäischen Kommission hat die EASA hierzu einen ausführlichen Leitfaden „Halon replacement in the aviation industry guide 2025“ veröffentlicht, der den Luftfahrtsektor bei der Umsetzung unterstützt.
Als European Aviation Competence Center (EAC²) bieten wir für die Muster PA-31, PA-42 und PA-46 bereits eine komplette, zulassungskonforme Lösung inklusive Minor Change und klar kalkulierter Paketpreise an.
Im Folgenden beantworten wir die drei wichtigsten Fragen:
- Was bewirkt die Vorgabe durch EASA und EU-Recht?
- Wie kann ich den neuen Regeln entsprechen?
- Welche konkreten Angebote macht EAC² für PA-31/42/46?
1. Was bewirkt die Vorgabe durch EASA & EU-Ozon-Verordnung?
Rechtliche Grundlage
Die zentrale Basis ist die Verordnung (EU) 2024/590 („EU-Ozon-Verordnung“), die u. a. in Anhang V klare Enddaten für den Einsatz von Halon in der Luftfahrt festlegt. Für tragbare Handfeuerlöscher in Kabine und Cockpit endet die Ausnahmeregelung am 31.12.2025. Danach dürfen halonhaltige Löscher in diesen Bereichen nicht mehr verwendet werden.
Mehrere europäische Behörden und Organisationen – etwa die irische Luftfahrtbehörde IAA, AOPA UK oder technische Dienstleister – bestätigen das gleiche Stichtagsdatum und weisen darauf hin, dass Halonlöscher spätestens bis Ende 2025 ersetzt werden müssen.
Rolle von EASA & Europäischer Kommission
Die EASA und die Generaldirektion Klima der EU-Kommission (DG CLIMA) haben 2025 gemeinsam einen aktualisierten Leitfaden zur Halon-Ersatzstrategie in der Luftfahrt veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert:
- Welche Anwendungen betroffen sind (u. a. Kabinen- und Cockpitlöscher, Cargobereiche, Toiletten)
- Wie die „Cut-off dates“ (für neue Muster/Produktion) und „End dates“ (für bestehende Flotten) zu verstehen sind
- Welche technischen und regulatorischen Optionen für den Umstieg auf halonfreie Löschsysteme bestehen
Zusätzlich hat EASA mit der Certification Memorandum CM-CS-013 eine detaillierte technische Guideline veröffentlicht, wie die Installation halonfreier Handfeuerlöscher in CS-23/25/27/29-Luftfahrzeugen zu zertifizieren ist.
Globaler Kontext: ICAO & internationale Vorgaben
Auch die ICAO treibt den Ausstieg aus Halon voran. In mehreren Papieren wird ein weltweiter Zeitplan für den Ersatz von Halon in Flugzeug-Feuerlöschsystemen beschrieben, der eng mit den europäischen Fristen abgestimmt ist.
Damit ist klar:
Der Wechsel zu halonfreien Handfeuerlöschern ist kein nationales Einzelprojekt, sondern Teil einer koordinierten internationalen Strategie zum Schutz der Ozonschicht.
Beispiel nationale Umsetzung: Austro Control
Die Austro Control hat in ihrer Airworthiness Information Letter AIL 1/2025 noch einmal zusammengefasst, dass alle Luftfahrzeughalter – EASA-LFZ wie Annex-I – betroffen sind und halonhaltige Löscher bis spätestens 31.12.2025 auszubauen oder, falls erforderlich, durch halonfreie Alternativen zu ersetzen haben.
2. Wie kann ich den neuen Regeln entsprechen?
Schritt 1: Bestandsaufnahme im Luftfahrzeug
- Welche tragbaren Feuerlöscher sind an Bord?
- Handelt es sich um halonhaltige Typen (z. B. Halon 1211 oder 2402)?
- In welchen Räumen sind sie installiert (Cockpit, Kabine, Fracht, Technikräume)?
Parallel sollte geprüft werden, ob und wo ein Handfeuerlöscher tatsächlich betriebsrechtlich vorgeschrieben ist – z. B. nach NCO.IDE.A.160 „Hand-held fire extinguishers“ für viele EASA-Luftfahrzeuge. Für bestimmte ELA1-Flugzeuge ist ein Löscher zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird von EASA aber ausdrücklich als Sicherheitsgewinn empfohlen.
Schritt 2: Auswahl eines halonfreien Ersatzsystems
Die EASA-Guides und CM-CS-013 geben Hinweise dazu, welche Löschmittel und Geräte als halonfreie Alternative in Frage kommen und welche Mindest-Performance-Standards (z. B. FAA-MPS) erfüllt sein müssen.
Wichtige Punkte:
- Das neue System muss für den Einsatz im Luftfahrzeug zugelassen sein.
- Leistungsklassen, Temperaturbereiche, toxikologische Eigenschaften und Kompatibilität mit der Kabinenumgebung sind zu beachten.
- Für EASA-zertifizierte Flugzeuge können STC, Minor Change oder CS-STAN Standard Changes (z. B. CS-SC108a) angewendet werden.
Schritt 3: Zulassung & Einbaugenehmigung
Je nach Muster und Change-Umfang wird der Austausch über:
- Service Bulletin des OEM,
- ein Supplemental Type Certificate (STC),
- eine Minor Change Genehmigung oder
- einen Standard Change nach CS-STAN (z. B. CS-SC108a „Exchange of handheld fire extinguishers for halon-free type“) umgesetzt.
Die EASA Certification Memorandum CM-CS-013 erlaubt in vielen Fällen eine Einstufung als Minor Change, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (z. B. vergleichbarer Einbauort, Befestigung, Zugänglichkeit und Erfüllung der Performance-Standards).
Schritt 4: Umsetzung in der Werft & Dokumentation
Typischer Ablauf:
- Ausbau der halonhaltigen Handfeuerlöscher
- Einbau der halonfreien Einheiten gemäß genehmigtem Design (STC/MC/SB/CS-STAN)
- Eintrag in Logbuch, AMP/AMP-Anhang und Luftfahrzeugakte
- Überprüfung der Dokumentation durch CAMO/CAO
Wichtig: Entsorgung des Halons
Mehrere Behörden (z. B. IAA) weisen darauf hin, dass ausgebautes Halon als gefährlicher Abfall zu behandeln und einer geeigneten Recycling- oder Rückgewinnungsstelle zuzuführen ist – nicht einfach „in den Schrott“.
Schritt 5: Frist einhalten – ab 01.01.2026 droht Non-Compliance
Nach Ende der Übergangsfrist wird das Mitführen von halonhaltigen Handfeuerlöschern in Kabine/Cockpit als Regelverstoß gewertet und kann im Rahmen von Airworthiness Reviews, Ramp Inspections oder Audits zu Beanstandungen und Maßnahmen führen. Die Lufttüchtigkeit ist zwar nicht betroffen, empfindliche Strafen gibt es trotzdem.
3. Die EAC²-Angebote für PA-31, PA-42 und PA-46
Die EAC² (European Aviation Competence Center) hat für die Muster:
- PA-46 Serie
- PA-31
- PA-42
eine zugelassene Lösung (STC / Minor Change) für den Austausch der halonhaltigen Feuerlöscher auf halonfreie Typen (z. B. 337TS bzw. 347TS) erarbeitet – inklusive klar kalkulierter Festpreise für Werftkunden.
3.1 Paketpreise für den Austausch der Feuerlöscher
PA-46 Serie (Minor Change + 1ea. 337TS) – 1.990,00 €
PA-31 / PA-42 – Cockpit Klein (Minor Change + 1ea. 337TS) – 2.050,00 €
PA-31 / PA-42 – Cockpit + Cabin klein (Minor Change + 2ea. 337TS) – 3.400,00 €
PA-42 – Cockpit Groß (Minor Change + 1ea. 347TS) – 3.400,00 €
PA-42 – Cockpit + Cabin Groß (Minor Change + 2ea. 347TS) – 5.990,00 €
3.2 Kombi-Angebote (z. B. bei Events, außerhalb planbarer Wartung)
Gerade wenn sich der Austausch außerhalb einer großen planbaren Wartung anbietet (Fly-In, Event, Sonderaktion), können Kombipakete sinnvoll sein:
Muster | MC + Waschen (inkl. Boots & Kabine) | MC + Compressor + Turbine Wash | MC + Waschen + TRW |
PA-46 | 990,00 € | 500,00 € (statt 565,00 €) | 1.440,00 € (statt 1.555,00 €) |
PA-31 | 1.150,00 € | 1.050,00 € (statt 1.130,00 €) | 2.040,00 € (statt 2.200,00 €) |
PA-42 | 1.350,00 € | 1.050,00 € (statt 1.130,00 €) | 2.240,00 € (statt 2.400,00 €) |
Fazit: Rechtzeitig umstellen – und Aufwand minimieren
Die Vorgaben von EU-Ozon-Verordnung, EASA und ICAO machen klar:
Halonhaltige Handfeuerlöscher in Kabine und Cockpit sind ab 2026 de facto Geschichte.
Wer jetzt handelt,
- vermeidet Zeitdruck kurz vor Fristende,
- reduziert das Risiko von Findings bei Audits oder Ramp Checks,
- und profitiert von technisch ausgereiften, halonfreien Systemen.
Mit unseren EAC² Minor-Change-Lösungen für PA-31, PA-42 und PA-46 übernehmen wir den kompletten technischen und regulatorischen Part – von der Planung über den Einbau bis zur Dokumentation.